Mag. Reinhard Strauss. TEIL 2/5 Juristisches zur Künstlerbranche

Juristisch

Rechtsanwalt Mag. Reinhard Strauss. Selbst Musiker und Musikproduzent, beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Fragen des Musikrechts und vertritt zahlreiche Künstler und Musikproduzenten.

Die Rechte der Kreativen

Ob nun Film, Fotografie, Grafikdesign, Handwerk, Musik oder Multimedia – die geistigen Leistungen, die kreative Menschen erbringen, sind manigfaltig und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Da kreative Menschen von ihren Ideen leben, ist für diese der Schutz dieser Ideen von enormer Bedeutung.

Der Schutz dieser geistigen Leistungen zerfällt in unterschiedliche Kategorien. Bevor nun diese Kategorien übersichtsartig dargestellt werden, ist festzuhalten, dass die Idee allein, so originell und individuell sie auch sein mag, keinen Schutz genießt. Erst wenn sich die Idee materialisiert, beispielsweise ein literarischer Text niedergeschrieben wird, und hierdurch das Werk entsteht, entsteht der Schutzanspruch.

Nun aber weiter zu den einzelnen Kategorien:

Urheberschutz:
Der Urheberschutz ist wohl der klassischste Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum. Er gilt für Musik, Literatur, Foto und Film, aber auch für Computerprogramme. Nach dem das Werk vollendet ist, entsteht der Schutzanspruch automatisch, sofern dieses ausreichend individuell und originell ist. Einer gesonderten Anmeldung (bzw. Registrierung) bedarf es nicht.

Den nachfolgenden Kategorien geistigen Eigentums ist gemein, dass es für diese eine stärker formalisierten Schutz in der Form der Anmeldung gibt, wobei hierfür folgende Einrichtungen in Frage kommen:

das Österreichische Patentamt
das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt,
das Europäische Patentamt, sowie
World Intellectual Property Organization.

Die wichtigsten in diesen Bereich fallenden Kategorien sind der Markenschutz für Produktnamen, der Geschmacksmusterschutz für Designs (z. B. die Form einer Kaffeekanne) und der Patentschutz für technische Erfindungen.

Die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt ist gebührenpflichtig und betragen die Gebühren in etwa zwischen EUR 350,-- und EUR 500,--, wobei nach Ablauf bestimmter Fristen auch Wiedererneuerungsgebühren fällig werden.

Der wesentlichste Vorteil der Anmeldung besteht darin, dass die diversen Rechtsansprüche gegen Plagiaristen einfacher und effizienter durchzusetzen sind.

Abschließend sei gesagt, dass für Menschen im Kreativsektor der aktive Schutz ihres geistigen Eigentums von essentieller wirtschaftlicher Bedeutung ist, und gegenüber jedem Geschäftspartner Know-how und Professionalität signalisiert.

... weitere Informationen finden Sie in der Jänner 2012 Ausgabe!

RECHTSANWALT
Mag. Reinhard Strauss
Bahnhofstraße 22/1, 8112 Gratwein
Tel. +43/3124-55077, Fax: DW 4

NEUE ADRESSE AB 01.02.2012

RECHTSANWALT
Mag. Reinhard Strauss
Körösistraße 64, 8010 Graz
Tel. +43/316-675220



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